LKW-Versicherung

Die mit der Ausübung der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken dürfen nicht der Existenz eines Unternehmens gefährden.
Als Frachtführer oder als Spediteur übernehmen Sie die Haftung aus Fracht-, Spedition-, sowie Lagerverträgen auf einer gesetzlichen Grundlage für die Beförderung fremden Gütern. Aber auch die Absicherung der Fahrzeuge, welche unmittelbar der Unternehmenseinnahmen dienen, darf nicht außer Acht gelassen werden.

Die Anzahl von Versicherungsunternehmen und Versicherungsexperten, die mit dieser Art von Risiken vertraut sind, ist gering.
Eine erfolgreiche Beratungsanalyse und Versicherungsbedarf setzten die Fachkompetenz und langjährige Erfahrung in diesem Segment voraus. Ein optimaler Versicherungsschutz ist einer der wichtigsten Kriterien zur Existenzsicherung eines Frachtführers oder Spediteurs und damit das nachhaltige Wirtschaften.

Völlig gleichgestellt, ob Ihr Unternehmen im Werkverkehr oder Güterverkehr, mit 1 oder 10, oder sogar mit 50 Fahrzeugen auf den Straßen unterwegs ist, bieten wir Ihnen als ein unabhängiger Spezialversicherungsmakler eine optimale Lösung zur Absicherung Ihres Fuhrparkes und Betriebes an.

Unser einzigartiges Schadenmanagement unterstützt Sie EU-weit im Falle eines Schadens.

Frachtführerversicherung

Die Frachtführerversicherung ist gemäß § 7a GüKG eine Pflichtversicherung für den gewerblichen Güterkraftverkehr.

Frachtführer ist im Sinne des Gesetzes jeder, der gewerbsmäßig mit eigenen Fahrzeugen Güter befördert und eine Erlaubnis nach § 3 GüKG benötigt. Dazu gehören u.a.:

8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) pro kg des Rohgewichtes der Sendung (ca. 10,50 EUR) nach § 431 HGB, Art. 23, Abs. 3 CMR werden abgesichert.

Als Zusatzbaustein kann die Haftung auf 40 SZR oder EUR je Paket erhöht werden. Eine Frachtführerversicherung bzw. Verkehrshaftungsversicherung sichert den Frachtführer bei Schäden folgenden Schäden ab:

An dieser Stelle möchten die Gelegenheit nutzen und Sie über die
Wichtigkeit einer Transportversicherung aufgrund eines in unserem Kundenkreis
im Oktober 2012 ereigneten Schadens informieren.

Ein Unfall, Brand oder Verlust der Ware bei einem vollbeladenen Lastkraftwagen während einer Beförderung (Werkverkehr, Güterverkehr) verursacht unabhängig von einem möglichen Personenschaden durchschnittlich einen Sachschaden zwischen 10.000 und 70.000 Euro.

Der Großteil dieser Summe entfällt auf Beförderungsgut des Auftraggebers.

Die Warentransportversicherung leistet Schadenersatz

Eine Warentransportversicherung für Frachtführer und Spediteure
deckt die Kosten für die mitgeführten Waren bei Zerstörung,
Beschädigung und Diebstahl in vereinbarter Höhe.

Rechtsschutzversicherung

Frachtführer, Kurierdienste und Spediteure, wie auch jeder andere Betrieb, unterliegen branchenspezifischen Risiken.

Die meisten Versicherungsgesellschaften bitten herkömmliche Rechtsschutztarife an. Diese sind so strukturiert, dass die branchenübergreifende Absicherung von Risiken erzielt wird, wie z.B. Vorwurf wegen Steuerhinterziehung. Eine Ausrichtung unter Berücksichtigung von Branchenrisiken erfolgt allerdings nicht.

Wir bitten unseren Kunden einen für Reiseveranstalter und Omnibusbetriebe ausschließlich zugeschnittene Tarife an.
Unsere Tarife beinhalten neben den herkömmlichen Leistungen auch branchenspezifische Vertragsmerkmale, wie z.B.:

Bereits ab einer jährlichen Prämie von 56,01 Euro inkl. 19% MwSt. sichern Sie
Ihren Lastkraftwagen bis 12 t und ab 104,63 Euro inkl. 19% MwSt. Kraftfahrzeuge bis 40 t
im Verkehrsbereich ohne Selbstbeteiligung ab.

Der Abschluss einer Spezialrechtsschutzversicherung
sichert Sie als Frachtführer und Omnibusbetrieb
gegen branchenspezifische Streitigkeiten ab.

Sprechen Sie uns an!

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