Verkehrshaftungsversicherung

Frachtführerversicherung ist gemäß § 7a GüKG eine Pflichtversicherung für den gewerblichen Güterkraftverkehr bei Fahrzeugen ab 3,5 t inkl. Anhänger zul. Gesamtgewicht.

Dies betrifft alle Betriebe (Frachtführer), die geschäftsmäßig und entgeltlich mit den eigenen Kraftfahrzeugen fremde Güter national und international transportieren.

Die Verkehrshaftungsversicherung sichert Ihre gesetzliche und/oder vertragliche Haftung für Güterschäden, Güterfolgeschäden und Vermögensschäden aus Frachtverträgen über die entgeltliche Beförderung von Gütern:

Gestaltung Ihrer Transportversicherung

Individuelle Auswahl des Geltungsbereiches

Individuelle Auswahl der Haftungshöhe

Individuelle Auswahl der Selbstbeteiligung

Mitversicherung von Subunternehmen

Mitversicherung individueller Haftungsvereinbarungen mit Ihrem Auftraggeber

Mitversicherung von Thermo-, Kühl- und Tankfahrzeuge

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