Frachtführerversicherung ist gemäß § 7a GüKG eine Pflichtversicherung für den gewerblichen Güterkraftverkehr bei Fahrzeugen ab 3,5 t inkl. Anhänger zul. Gesamtgewicht.
Dies betrifft alle Betriebe (Frachtführer), die geschäftsmäßig und entgeltlich mit den eigenen Kraftfahrzeugen fremde Güter national und international transportieren.
Die Verkehrshaftungsversicherung sichert Ihre gesetzliche und/oder vertragliche Haftung für Güterschäden, Güterfolgeschäden und Vermögensschäden aus Frachtverträgen über die entgeltliche Beförderung von Gütern:
Individuelle Auswahl des Geltungsbereiches
Individuelle Auswahl der Haftungshöhe
Individuelle Auswahl der Selbstbeteiligung
Mitversicherung von Subunternehmen
Mitversicherung individueller Haftungsvereinbarungen mit Ihrem Auftraggeber
Mitversicherung von Thermo-, Kühl- und Tankfahrzeuge