Die gesetzliche Haftung eines Möbelspediteurs für Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes ist gem. § 451 ff. HGB auf einen Betrag von 620,- € je Kubikmeter Laderaum gesetzlich festgelegt. Er ist gesetzlich verpflichtet, den Umziehenden bei Abschluss des Umzugsvertrags über die Haftungsbestimmungen in Kenntnis zu setzen und ihn auf weitergehende Versicherungsmöglichkeiten hinzuweisen.
Die Möbel & Umzugsgutversicherung sichert Ihre gesetzliche und/oder vertragliche Haftung aus Frachtverträgen über die entgeltliche Beförderung und Einlagerung von Neumöbeln, Umzugsguttransporten für Güterschäden, Güterfolgeschäden und Vermögensschäden.
Individuelle Auswahl des Geltungsbereiches
Individuelle Auswahl der Selbstbeteiligung
Absicherung von Subunternehmen
Absicherung einer weitergehenden Haftung über der gesetzlichen hinaus